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Baumkataster
(nach ÖNORM L1122)
Die Erstellung eines Baumkatasters ist die, nach ÖNORM
L1122 zu erfolgende, Erfassung des Baumbestandes, dessen
Verortung und die Erstellung eines Maßnahmenkataloges.
Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
gemäß der ÖNORM L 1122 kann durch die Erstellung
eines Baumkatasters erfolgen.
In obigem Zusammenhang sei auf ein Urteil des OGH verwiesen
(2Ob137/05v), das direkt mit der erhöhten Sorfaltspflicht
zu tun hat. Im gegenständlichen Fall verletzte ein umstürzender
Baum im Schulhof eine Schülerin schwer, die Republik Österreich
wurde in die Haftung genommen, obwohl für Laien und Gärtner
ohne spezielle Ausbildung keine Gefahr zu erkennen war.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Erstellung eines
Baumkatasters im Bereich der
öffentlichen Hand zwingend nötig ist. Dort, wo Häuser
von Verwaltungen geführt werden, ist ein Baumkataster zumindest
empfehlenswert, da eine erhöhte Sorgfaltspflicht (§1299
ABGB) von Hausverwaltungen vorausgesetzt wird. |
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